Content Management in der Praxis

Recht für Kreative – in leichten Worten

Abbildung des Buchcovers 'Recht für Grafiker und Webdesigner, Ausgabe 2010'.

Für Kreative – gerade für selbstständige Kreative – ist der Ausflug in die Welt der Gesetze, Steuern und Verträge tägliche Pflicht. Aber niemand sagt, dass Ausflüge spaßig sein müssen. Da in Sachen Recht gerade die Ausprägung, Interpretation und Gewichtung der einzelnen Vorschriften von Bedeutung ist, braucht es ein gutes Buch über Vorschriften und Regeln, das die wichtigsten rechtlichen Fragen zielgruppenorientiert beantwortet. Ein solches Buch ist auf dem Markt.

Uwe Koch, Dirk Otto und Mark Rüdlin wollen selbstständig werdenden Grafikern und Webdesignern, aber auch Programmierern und Multimedia-Produzenten einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften geben. Gerade Unternehmensgründer benötigen den schnellen Rundumschlag, sagen sie sich. Dafür nehmen sie den Leser leichten Wortes mit in die Welt der Paragraphen, ohne diese zu reiten, zu nennen oder zu rezitieren.

Dafür haben die Autoren ihr Werk in sechs Abschnitte gegliedert, die nicht nur aufeinander aufbauen, sondern auch der Gewichtung hinsichtlich der möglichen Fragen der Zielgruppe entsprechen.

Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung

So betrifft beispielsweise der erste und umfangreichste Bereich den “Schutz der kreativen Leistung”, das Thema Nummer 1 für Grafiker und Webdesigner. Und hier lassen die drei wenige Wünsche offen: Wann ist wo was wodurch vor wem und was geschützt? Was tun im Falle der Abmahnung? Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht und Firmennamen, dies alles und mehr findet man in Abschnitt I einfach ausgedrückt und klar beschrieben. Es fehlt auch nicht der Hinweis auf bestehende Lücken: “Für den Bereich Grafik und Webdesign hat die Gesetzesnovelle [Urheberrechtsnovelle vom 13.09.2003; Anm. des Autors] keinen wirklichen Durchbruch geschaffen.”

E-Contracting, Datenschutz, Anbieterkennzeichnung

In Abschnitt II wird das “Recht des Internets” behandelt. Zu recht konzentrieren sich die Autoren auf das Wesentliche: Datenschutz und E-Contracting, Anbieterkennzeichnung (“Ein verstecktes Impressum taugt so viel wie kein Impressum.”), Haftung sowie Trennungsgebot bei Werbung.

Vertragsrecht – Wann brauche ich einen Vertrag? Wann AGB?

Für den Gründer und Unternehmer, aber auch für den Softwareanbieter gleichermaßen informativ ist Abschnitt III, “Vertragsrecht”. Es ist schon interessant zu lesen: “Die meisten Verträge, die ein Kreativer rund um seine Arbeit abschließt […] lassen sich am Telefon oder mit einer einfachen Handbewegung abschließen.” Doch da man in diesem Buch automatisch weiterliest, erfährt man eben doch, warum Verträge notwendig sind, um in komplexen Vereinbarungen keine Lücken zu lassen. Zudem erfährt man in diesem Abschnitt auch Interessantes zu AGB, Honorar, Vertragslaufzeiten und Reklamationen.

Bin ich überhaupt selbstständig? Das Sozialrecht!

Wann ist man überhaupt selbstständig? Wann ist man Arbeitnehmer? Wann arbeitnehmerähnlich? Das sind Fragen, deren Antworten die Autoren in das “Sozialrecht” in Abschnitt IV einordnen, in dem sie gleich noch das komplexe Thema Versicherungen mit aufgreifen. Insbesondere die Künstlersozialkasse wird hier ausgiebig beschrieben – auch ihre Fallen: “Verkauft man nicht nur seine eigene Leistung, sondern greift auf die Hilfe anderer Freier zurück, dann wird man abgabepflichtig.” (Seite 147)

GbR oder GmbH?

“Recht des Selbstständigen” ist ein Themenkomplex, der Existenzgründung, Business- und Finanzierungsplan und Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland beinhaltet und die Fragen beantwortet, wann man ein Gewerbe anmelden muss und wann nicht, wie man sein Unternehmen nennen darf und wann es ins Handelsregister gehört. Auch dieser Abschnitt V ist informativ und interessant beschrieben und zeugt von einer Problemsensibilität, die man sonst eher Kreativen zuschreibt.

Das Finanzamt – Steuern und Abgaben…

Dagegen offenbaren die Autoren in Abschnitt VI, “Steuern”, dass sie Anwälte sind und keine Steuerberater. Steuerwissen, Informationspflichten gegenüber dem Finanzamt, Gewinnermittlung, Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer – das komplexe Steuerrecht kann man eben auf 20 Seiten nur sehr unzulänglich beschreiben. So reicht denn dieser Abschnitt nicht zu einem umfassenden Überblick.

Fazit: ein umfassender und verständlicher Überblick über die Rechtslage

Recht und Kreativität sind zwei Begriffe aus unterschiedlichen Welten. Der eine beschreibt einen Aspekt der Intelligenz, der vor allem von schöpferischem, intuitiven Denken bestimmt ist und sich durch Assoziationsfluss, Produktivität, Flexibilität und Problemsensibilität auszeichnet. Der andere bezeichnet gemeinhin auf der Rechtsidee beruhende allgemein verbindliche, geltende Regelungen des äußeren zwischenmenschlichen Verhaltens. So scheint der Titel “Recht für Kreative” auf dem Rücken des Buches “Recht für Grafiker und Webdesigner“ ein Widerspruch in sich zu sein. Koch, Otto und Rüdlin haben mit diesem Werk jedoch bewiesen: es ist möglich beide Welten zu verbinden.

Dieses Buch ist ein Muss für alle, die eine Selbstständigkeit in den Bereichen Programmierung, Webdesign, Grafik oder Multimedia anstreben, bietet es doch einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage. Sicherlich ersetzt das Buch keine Rechtsberatung. Und sicherlich geht es für spezialgelagerte Sonderfälle nicht tief genug. Aber für diese Fälle gibt es Anwälte und Rechtsschutzversicherungen.

Apropos Anwälte: die Autoren sind allesamt Anwälte. Gleichwohl ist es ihnen in jeder Zeile gelungen, komplexes Recht auf das Wesentliche zu beschränken. Und das dies nötig ist, zeigt die leider noch immer große Zahl von rechtlich nicht unbedenklichen Websites – auch von Profis. Mit diesem Buch werden zähe Gesetze und Vorschriften sprachlich wie thematisch auf die Zielgruppe abgestimmt erläutert und nicht nur rechtssprachlich kommentiert. Der Anhang mit Checklisten, Musterverträgen und Gesetzestexten – doch, sie sind in dem Buch vertreten, wenn man mag – ist sicherlich hilfreich für all jene, die noch nicht firm sind in den täglichen rechtlichen Fragen. Der in jedem Buch vorhandene Registriercode ermöglicht Zugang zum Download der wichtigen Unterlagen, Muster und Checklisten im Word-Format über die Verlagswebsite (auch ohne persönliche Registrierung). Auch dies macht das Buch zu einer lohnenswerten Anschaffung.

TS

Koch, U., Otto, D. & Rüdlin, M., Recht für Grafiker und Webdesigner, Ausgabe 2011. Bonn: Galileo Press. ISBN 3836217058

Die Rezension bezieht sich auf die Ausgabe 2005.

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Mehr Fachliteratur finden Sie unter 'Fachliteratur'.

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